Urteil des LG München I vom 05.07.2012 zur Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz durch wissenschaftliche Ermittlung eines Sachverständigen

Bei der Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz ist nicht auf Erfahrungswerte von Kfz-Händlern abzustellen. Massgeblich ist der von einem Sachverständigen durch wissenschaftliche Methoden bestimmte Minderwert. Aus den Gründen: …Die Frage, in welcher Höhe eine Wertminderung eingetreten ist, ist immer eine Schätzung. Diese hat sich danach zu richten, welche Schäden konkret am Fahrzeug entstanden sind … Urteil des LG München I vom 05.07.2012 zur Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz durch wissenschaftliche Ermittlung eines Sachverständigen weiterlesen